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Förderung

Wie kann ein Kind gefördert werden?

Wird ein Schüler von seiten der Schule als lese-rechtschreibschwach eingestuft, so erhält er eine „Schonfrist“, die genutzt werden muss und die ihm helfen kann, den Nachteil gegenüber seinen Mitschülern auszugleichen. Eine sehr wichtige Rücksichtnahme stellt z.B. die Nichtbewertung der Rechtschreibung für einen begrenzten Zeitraum dar* . Dieser „Notenschutz“ ist eine unterstützende Maßnahme zum Förderkurs, da die bestimmten Lernschwierigkeiten des Kindes Schritt für Schritt angegangen werden können, ohne dass es durch die Note beständig darauf gestoßen wird, was es alles noch nicht kann. Man sollte ihm sein Erfolgserlebnis, an Stelle von 25 Fehlern „nur“ noch 12 zu machen, doch nicht nehmen. Dies könnte nämlich so manchem Kind ganz schnell die Lust und den Mut nehmen, die unbedingt erforderliche Zusatzanstrengung, die es zur Behebung seines Problems aufbringen muss, leisten zu wollen.

Wird allerdings die Schonfrist durch den Notenschutz für „Legastheniker“ nicht dazu genutzt, durch gezielte Förderung die Schwäche zu beheben, kann sie wie ein Bumerang auf den betroffenen Schüler zurückwirken. Spätestens bei qualifizierten Schulabschlüssen, bei der Ausbildung oder bei der Bewerbung um eine Lehrstelle gibt es für das Prädikat „Legastheniker“ keinerlei Schutz mehr, und der Betroffene muss alle Konsequenzen tragen.

Um dem vorzubeugen, ist etwa im kultusministeriellen Erlass für NRW von 1991 eine Förderung für lese-rechtschreibschwache Schüler in der Schule vorgesehen (vgl. 2 ff.).

Dies ist ein wichtiger Schritt, den Kindern zu helfen. Jedoch hängt es von den der Schule tatsächlich zur Verfügung gestellten Mitteln ab, wie wirksam eine schulische Fördermaßnahme ist.

Sollten schulische Förderungen nicht erfolgreich sein, so sind außerschulische Hilfen anzuraten.

Dabei ist darauf zu achten,

Üben, üben, nochmals üben?

Wahrscheinlich haben Sie, als die besonderen Schwierigkeiten Ihres Kindes offensichtlich wurden, mit ihm geübt. Doch dies hat unter Umständen nicht viel genützt: Das Kind hat keine Fortschritte gemacht, und bald wurden Sie ungeduldig, zumal Sie sicher mit erheblichen Widerständen, Unlust und vielleicht auch Aggressionen des Kindes konfrontiert waren.

Das Kind leidet nämlich selbst darunter, dass bei ihm das Lesen- und Schreibenlernen so langsam vorangeht. Und es verliert seinen Mut, wenn jemand noch weniger Geduld als es selbst aufbringt, und will bald überhaupt nichts mehr von Buchstaben wissen.

Versetzen Sie sich in seine Lage: Lesen und Schreiben ist für das Kind in der Grundschule der einzig messbare Schulerfolg. Je stärker es in diesem Bereich Misserfolge erlebt, umso mehr gibt es sein Interesse am Unterricht auf. Diese Lage des Kindes zu verstehen, bedeutet zugleich, dass Sie die gegebene Situation akzeptieren, also nicht bei der Einstellung: „Ach, wenn es doch anders wäre!“ bleiben. Sollten Sie von sich wissen, dass Sie die nötige „Engelsgeduld“ nicht aufbringen können, dann üben Sie lieber nicht mit Ihrem Kind.

Sinnvolles Üben setzt außerdem ausreichende Kenntnisse u.a. der Rechtschreibregeln voraus. Wenn dem Kind nämlich nur mitgeteilt wird, dass das eine Wort so, das andere so geschrieben wird, wird sein Gedächtnis sinnlos strapaziert; denn wenn es sich die Schreibweise nicht erklären kann, muss es jedes Wort auswendig lernen. Stattdessen muss man dem Kind erklären, warum für ein Wort eine ganz bestimmte Schreibweise gilt.

Es kann aber auch sein, dass Sie dem Kind bereits „tausendmal erklärt“ haben, dass z.B. bei langen Selbstlauten wie bei „Mohn“ das Dehnungs-h kommt und bei kurzen Selbstlauten wie „Sonne“ der folgende Mitlaut verdoppelt wird. Nur schreibt dann das Kind das nächste Mal konsequent „Mohnd“, „Mohnat“ und „sonnst“ und kommt ganz durcheinander, wenn das dann wieder nicht stimmt.

Es kommt also darauf an, dass die Erklärungen auch richtig und genau sind, weil sie sonst das Kind nur noch mehr verwirren könnten.

Vielleicht fühlen Sie sich, die Sie zwar die Rechtschreibregeln gefühlsmäßig sicher anwenden, aber nicht speziell ausgebildet sind, hierbei überfordert – die einschlägigen Rechtschreibregeln sind schließlich vielfältig und nicht immer eindeutig.

Dennoch kann man eine Hilfestellung beispielsweise dadurch geben, dass man dem Kind eine Art „Ausschlussregel“ an die Hand gibt. Es gibt ihm nämlich bereits eine gewisse Sicherheit zu wissen, dass nach einem kurzen Selbstlaut nie ein Dehnungs-h folgt und nach einem langen Selbstlaut nie ein doppelter Mitlaut. Und es ist doch ein kleiner Fortschritt, wenn es nicht mehr „Fotto“, sondern „Foto“ schreibt.

Wenn Sie sich jedoch die Mühe machen möchten und zeitlich auch können, sich selbst die einzelnen Regeln und Kriterien der deutschen Rechtschreibung wieder zu vergegenwärtigen, um diese mit dem Sohn oder der Tochter dann schrittweise aufzuarbeiten und zu üben, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass jeweils nur ein Rechtschreibproblem angegangen wird. Wird z.B. die Groß-Kleinschreibung durchgenommen, sollte die Aufmerksamkeit des Kindes nicht zugleich auf andere Fehlerquellen gelenkt werden etwa durch zu komplexes Übungsmaterial. Dies würde das Kind nur überfordern und seine Konzentration auf das anstehende Problem beeinträchtigen.

Was auch immer Sie gerade mit dem Kind durcharbeiten, die Devise muss prinzipiell und immer lauten: „Welcher Lernfortschritt ist erreicht?“ und nicht: „Was weiß das Kind alles noch nicht?“ Denn es kann nicht alles auf einmal aufholen und wird all die Fehler, die noch nicht angegangen wurden, vorerst weiterhin machen.

Erfolgserlebnisse können u.U. auch dadurch erreicht werden, dass man ein und dieselbe Übung in Abständen wiederholt. Es sollten auch jeweils die richtigen Lösungen, niemals die Fehler gezählt werden. Die kleinen und kleinsten Fortschritte müssen dem Kind durch Lob und Anerkennung des Erwachsenen bewusst gemacht werden.

Es ist auch notwendig, mit dem Kind klare Abmachungen darüber zu treffen, an welchen Tagen und wie lange jeweils geübt werden soll. Auch dabei muss die Aufnahmefähigkeit des Kindes berücksichtigt werden. Nach unseren Erfahrungen sind Übungszeiten von ca. 15 – 20 Minuten mehrmals wöchentlich ausreichend. Diese Abmachungen sollten unbedingt eingehalten werden, um die Belastung des Kindes durch die zusätzlichen Aufgaben nicht noch zu vergrößern.

Mehr noch als unsere „normalen“ Schüler sind die lese-rechtschreibschwachen Kinder durch die schulischen Anforderungen auf Kosten ihrer freien Zeit permanent in die Pflicht genommen. Bestrafen Sie Ihr Kind nicht auch noch für seine Schwierigkeiten dadurch, dass Sie ihm des Übens wegen eine angenehme Abwechslung versagen – z.B. den wöchentlichen Tischtennis-Nachmittag streichen oder dergleichen.

Zusammenfassung der Grundsätze für die Übungen mit Legasthenikern:

  1. Wer mit dem Kind übt, muss viel Geduld aufbringen können, sonst ist das Üben sinnlos.
  2. Anschreien und Schimpfen helfen nicht weiter!
  3. Das Kind muss verstehen, was geübt wird.
  4. Die Übungen sollen auf jeweils e i n Rechtschreibproblem begrenzt sein.
  5. Die Übungszeiten müssen abgesprochen und eingehalten werden.
  6. Das Kind muss Erfolge erleben, seien sie auch noch so klein.
  7. Lob und Anerkennung des Erwachsenen helfen dem Kind, sein Selbstvertrauen zu stärken.

Wir möchten Ihnen an dieser Stelle keine generellen Empfehlungen für Übungsmaterialien geben, da sie uns ohne Kenntnis der spezifischen Schwächen des einzelnen Kindes nicht hilfreich erscheinen.

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