Diagnose
Diagnose der Lese- Rechtschreibstörung (Legasthenie) und der Lese- Rechtschreibschwierigkeit (LRS)
Vorbemerkung
Die wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Störungen bei Lese- und Schreiblernprozessen entwickeln sich immer weiter und führen auch zur Änderung alter Ansichten. Noch in den 50er Jahren hielt man Kinder mit Rechtschreibschwäche für dumm, weil man die Intelligenz mit dem Lesen und Schreiben gleichsetzte.
Erst mit der Untersuchung von Linder wurde dies überwunden. Nun wurde die Rechtschreib- und Leseschwäche als Teilleistungsschwäche bei sonst guter und hoher Intelligenz definiert. Diese Differenzannahme galt lange Zeit als Erklärungsmodell und wurde in der ICD (Internationale Klassifikation psychischer Störungen) festgelegt.
Weitere Forschungen aber zeigten, dass auch bei ganz durchschnittlichen Intelligenzwerten die Schwierigkeiten beim Lese- und Schreibprozess auftauchen und die Kinder in den anderen schulischen Fächern gute Leistungen erbringen. Dadurch wurde der Blick frei für ganz konkrete Ursachen innerhalb der Entwicklung des Lesens und Schreibens und den sie beeinflussenden Fähigkeiten. Die Diagnose der allgemeinen Intelligenzleistung ist nur noch in der Funktion wichtig, die allgemeine Möglichkeit der Förderung zu erfassen.
In der seit 2015 veröffentlichten S3-Leitlinie für Lese- und Rechtschreibstörung wird daher für die Diagnose die Auswertung der Tests für das Lesen und Schreiben in der jeweiligen Klassenstufe das Hauptkriterium und für die Förderung der Intelligenztest und das individuelle Profil der erreichten und nicht erreichten Lernstufen des Lesens und Schreibens mit ihren verursachenden Faktoren. Außerdem ist die Komorbidität, d. h. das Zusammenfallen der Lese- und Schreibstörung mit psychischen Verhaltensstörungen und Problemen des Selbstwertes, des Selbstbewusstseins zu beachten.
Da wir heute noch beide Ansätze in der Diagnose von Kliniken und Ärzten erhalten, werden zunächst beide genannt und dann die bei uns durchgeführte Diagnose zur Förderung erläutert.
1. Die Differenzdiagnose nach der ICD
In der Internationalen Klassifikation psychischer Störungen (ICD-10) wird Legasthenie (F 81.0 Lese- und Rechtschreibstörung und F 81.1 Isolierte Rechtschreibstörung) als Erwartungswidrigkeit wegen der hohen Intelligenz definiert. Es muss testdiagnostisch zwischen der Leistung und der Intelligenz eine 1,5fache Standardabweichung bestehen, d.h. die Leistung muss 1,5fach unter dem IQ-Wert liegen.
2. Die Diagnose nach der S3-Leitlinie
In der Diagnose werden standardisierte Lese- und Rechtschreibtests eingesetzt, die in ihrer quantitativen Auswertung den Vergleich der individuellen Leistung mit einem Normdurchschnitt der Altersgruppe oder der Klassengruppe erlauben. Der damit feststellbare Wert muss vom Durchschnitt so weit abweichen, dass er unter 15 % ist, d. h., dass 85% der Vergleichsgruppe bessere Werte erreichen. Der Intelligenztest ist für die Förderung zwingend, da er eine Prognose über die Lernfähigkeit ermöglicht.
3. Die Diagnose im Institut nutzt die Diagnose der S3-Leilinie und ergänzt sie mit einer Förderdiagnose der verschiedenen Wahrnehmungsleistungen und einer Verhaltensanalyse durch Fragebögen für Eltern und Lehrpersonen.
In der Diagnostik werden daher verschiedene Verfahren eingesetzt. Dazu gehören u. a. Lese- und Rechtschreibtests, Intelligenztest, Wahrnehmungstests (auditive, visuelle und rhythmische Wahrnehmung) , Graphomotoriktests, Konzentrationstests, Verhaltensbeobachtung, Fragebögen zum Verhalten in Zusammenhang mit der familiären und schulischen Situation.
Durch diese integrative Diagnose erhalten Eltern sowohl eine die Ursache wie die Förderung betreffende Diagnose. Fehlerarten verweisen auf eine Vielzahl von Teilleistungsstörungen oder Verzögerungen bei der Entwicklung der Teilleistungen. Das folgende Stufenmodell stellt diesen Zusammenhang dar. Die Teilleistungsschwächen sind der jeweiligen Lernstufe zugeordnet und als Wahrnehmungsstörungen und / oder kognitive Verzögerungen von Leistungen innerhalb einer bestimmten Entwicklungsstufe zu umschreiben.
Lernstufen (und Fehlerbereiche) | Entwicklungsverzögerung folgender Fähigkeiten |
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Auditive und visuelle Wahrnehmungsstörung |
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Morphematische Unsicherheit; Bedeutungsschwäche Wörter nach Wortfamilien zu erfassen |
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Störung der rhythmischen Wahrnehmung der Betonung |
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Unklare Bedeutungsunterscheidung des aktiven Wortschatzes |
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Dysgrammatismus |
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Phonetische Differenzierungsstörung bei der Graphemzuordnung |
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Kinästhetische Differenzierungsschwäche für Sprachbewegungen |
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Rhythmisch-melodische Differenzierungsschwäche bei der visuellen Erfassung von Wortbildern |
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Bedeutungsschwäche / mangelnde kognitive Analyseleistun |
4. Die Feststellung einer Lese-Rechtschreibschwierigkeit, wie sie im Schulerlass NRW beschrieben wird, ist keine Testdiagnose, sondern orientiert sich am Vergleich der Schülerleistung mit dem Notensystem. Dieser Vergleich kann auch auf die Rechtschreibprozentränge bezogen werden, beinhaltet dann aber eine andere Messung. Diese wird unter dem Menue „Rechtschreibtests für Schulen“ dargestellt.